Buchungs- und Stornierungsbedingungen
1. Abschluss eines Mietvertrages
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte den Gesamtpreis. Sollten wir eine Zahlung in 2 Raten anbieten, bitten wir die restliche Rate spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen.
3. Ausstattung
Wir bitten, verloren gegangene, sowie zerbrochene Gegenstände mit dem Wiederbeschaffungspreis zu ersetzen.
4. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Anreise von der Buchung zurücktreten. Zur Vermeidung von Mißverständnissen empfehlen wir Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Haus "Klabautermann." Treten Sie von der Buchung zurück, können wir für unsere Aufwendungen angemessenen Ersatz verlangen.
Die Höhe richtet sich nach dem Mietpreis und die Rücktrittspauschalen pro Ferienunterkunft staffeln sich wie folgt:
Bis 30 Tage vor Reisebeginn kostenlos
Innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn 90 % vom Gesamtpreis,
5. Reiseversicherung
Eine Reiserücktrittskosten- Versicherung ist im Mietpreis nicht enthalten, ist aber auf jeden Fall empfehlenswert.
Die Unterkünfte können am Anreisetag ab 14 Uhr bezogen werden und sind am Abreisetag bis 10 Uhr zu räumen.
6. Kurtaxe
Die Kurtaxe (15. März - 31. Oktober) beträgt 2,00 €/Nacht/Person ab 18 Jahren. Kinder unter 18 Jahren sind frei.
Schüler und Studenten ab 18 Jahren zahlen 1,00 €/Nacht/Person. Schwerbeschädigte (80 %) zahlen ebenfalls 1,00 €, bei 100 % Schwerbeschädigung ist man von der Kurtaxe befreit. Sie können die Kurtaxe bei uns bezahlen und bekommen dann auch von uns die Kurkarte. Mit der Kurkarte erhalten Sie diverse Ermäßigungen.
Hierüber informieren Sie sich bitte bei der Kurverwaltung Hage, Tel. 04931/1899-70 oder unter www.hage-nordsee.de.
7. Haftung
Eine Haftung für mögliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/ oder Stromversorgung, der Heizung und TV-Anlage wird ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für die Einstellung von Verkehrsverbindungen und der Erhöhung lokaler Abgaben wie Kurtaxe.
8. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Recklinghausen.